Sacreah Empfehlungsprogramm
Sie sind überzeugt von den Sacreah Essenzen und möchten sie weiterempehlen? Mit unserem Empfehlungsprogramm honorieren wir das und überweisen Ihnen 10 Euro pro Neukunden.
Machen Sie mit?
Es ist ganz einfach: Sie registrieren sich bei unserem Empfehlungsprogramm und wählen sich selbst einen Empfehlungs-Code. Wenn ein Neukunde diesen Empfehlungs-Code bei seiner Bestellung im entsprechenden Feld eingibt, wird das intern Ihrem Konto gutgeschrieben und wir überweisen Ihnen 10 Euro auf Ihr Bankkonto.
Um am Sacreah Empfehlungsprogramm teilzunehmen, füllen Sie bitte das folgende Formular aus.
Sie erhalten im Anschluss eine Registrierungs-E-Mail von uns.
Hier unsere Regelungen im Detail.
- Der Empfehlungspartner vermittelt einen Neukunden an die Sacreah UG. Der Neukunde gilt dann als vom Empfehlungspartner vermittelt, wenn vom Rückgaberecht nicht Gebrauch gemacht wurde und die Bestellung ordnungsgemäß bezahlt worden ist.
- Weiterhin muss der Neukunde den Empfehlungs-Code des Empfehlungspartners bei seiner Bestellung im Gutscheinfeld auf der Webseite eingetragen haben. Um dazu einen Anreiz zu schaffen, erhält der Kunde, der bei seiner Erstbestellung einen Empfehlungs-Code eingibt, pauschal 3 Euro Rabatt auf seine Bestellung.
- Folgebestellungen eines "Neukunden" ziehen keine weitere Vermittlungsgebühr nach sich.
- Die Vergütung an den Empfehlungspartner erfolgt automatisch und spätestens 6-8 Wochen nach Abschluss der Bestellung per Überweisung auf das angegebene Bankkonto des Empfehlungspartners. Eine Auflistung der erfolgreichen Vermittlungen bekommt der Empfehlungspartner auf Anforderung per E-Mail, sofern eine Vermittlung erfolgte.
(Die Verzögerung der Überweisung ist der 4-Wochen-Geld-zurück-Garantie geschuldet.) - Pro Neukunde erhält der Empfehlungspartner eine Vermittlungsprovision von 10 Euro.
- Wenn der Empfehlungspartner keinen Neukunden mehr vermittelt, endet der Vertrag.
- Es gilt die salvatorische Klausel für diesen Vertrag: Selbst wenn Teile dieser Regelungen nicht gültig sind, gelten die übrigen Regelungen.
Gut zu wissen:
Wer gelegentlich Kunden vermittelt und dafür eine Vermittlungsgebühr erhält, braucht kein Gewerbe anzumelden. Nähere Auskunft erhalten Sie bei Ihrem Gewerbeamt.
